Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert die Vorbereitung auf die Meisterprüfung mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, unabhängig vom Alter. Alle unsere Meisterkurse erfüllen die Voraussetzungen. Wir sind außerdem als Anbieter für Bildungsurlaub anerkannt.
Vier Bausteine, die sich kombinieren lassen. Die Beträge gelten nach dem aktuellen Stand des AFBG.
Die Hälfte als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen. Die andere Hälfte als zinsgünstiges Darlehen der KfW, das Sie aufnehmen können, aber nicht müssen. Gilt für Vollzeit- und Teilzeitkurse.
Als Vollzuschuss, abhängig von Einkommen und Vermögen. Freibeträge: 290 € eigenes Einkommen, 630 € zusätzlich für Ehepartner:in, 570 € je Kind. Vermögensfreibetrag 45.000 €, je Ehepartner:in und Kind 2.300 € mehr.
Unabhängig von Einkommen und Vermögen, als Zuschuss. Alleinerziehende erhalten zusätzlich 150 € im Monat je Kind unter 14 Jahren für die Betreuung.
Nach bestandener Meisterprüfung zahlen viele Bundesländer eine Prämie, die Sie nicht zurückzahlen. Höhe und Bedingungen hängen vom Bundesland ab.
Stellen Sie den Antrag direkt nach der Kursanmeldung. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate.
Sie melden sich bei uns für den Meisterkurs an und erhalten eine Anmeldebestätigung mit allen Angaben, die das Amt braucht.
Den Antrag stellen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnorts, online oder auf Papier. Wir füllen den Teil aus, der den Kurs betrifft.
Der Zuschuss wird ausgezahlt. Wenn Sie das Darlehen wollen, schließen Sie den Vertrag mit der KfW ab. Der Unterhaltsbeitrag kommt monatlich.
Mit dem Meisterbrief beantragen Sie die Meisterprämie Ihres Bundeslands. Wir gratulieren.
Wir sind als Anbieter für Bildungsurlaub anerkannt. Je nach Bundesland können Sie sich für unsere Meisterkurse und viele Seminare bezahlt freistellen lassen. Wir stellen Ihnen die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber aus.
Alle Meisterkurse sind außerdem von der Mehrwertsteuer befreit.
aufstiegs-bafoeg.de
Das Portal des Bundesministeriums mit Förderrechner und Antragsformularen.
Unsicher, was für Sie gilt? Rufen Sie uns an. Wir rechnen Ihren Fall mit Ihnen durch.
Alle, die sich auf eine Fortbildungsprüfung wie die Meisterprüfung vorbereiten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Ja. Der Zuschuss zu den Kursgebühren gilt für alle Formate. Der Unterhaltsbeitrag gibt es nur bei Vollzeitkursen.
Nein. Der Zuschuss steht Ihnen unabhängig davon zu. Das Darlehen ist ein Angebot der KfW für den Rest der Kursgebühren.
So früh wie möglich, am besten direkt nach der Kursanmeldung. Die Bearbeitungszeiten der Ämter sind lang, und die Förderung soll bis zum Kursstart stehen.
Ja. Wir füllen den Teil aus, der den Kurs betrifft, und gehen den Rest mit Ihnen durch. Dazu gibt es Erklärvideos zu den Grundlagen und zu den Steuerbelegen, die Sie später brauchen.
Alle unsere Meisterkurse erfüllen die Anforderungen des Aufstiegs-BAföG.
Welcher Kurs passt zu Ihrer Situation, wie läuft die Zulassung bei der Handwerkskammer, was übernimmt das BAföG? Am schnellsten klären wir das im Gespräch.
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